Über Wochen und Monate verteilte Theorie- und Fahrstunden waren gestern. Die Alternative: unser Führerschein-Crashkurs, mit dem Du in nur 14 Tagen Deinen Führerschein in den Händen hältst.
Ein Vorteil: In kürzester Zeit lernst Du intensiv und so konzentriert, dass die meisten Teilnehmer mit weniger Fahrstunden auskommen als wenn sie über Monate ein- oder zweimal pro Woche die Fahrschule besuchen. Du kannst das Erlernte also sofort praktisch umsetzen.
Eine rechtzeitige Anmeldung beim TÜV vorausgesetzt, kannst Du direkt nach dem Führerschein-Crashkurs die Fahrprüfung machen.
Zusätzlich für den BF 17:
Unfälle können überall passieren, nicht nur im Straßenverkehr. Die richtigen Maßnahmen für den Ernstfall lernst Du in unserem intensiven und kurzweiligen Erste-Hilfe-Kurs.
Ein Nachweis über einen abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung, damit Du den Führerschein machen darfst.
Bei uns machst Du Deinen Erste-Hilfe-Schein an nur einem Tag. In unserem Ganztageskurs (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) erlangst Du Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei nahezu jedem Notfall im Straßenverkehr, in der Freizeit oder im Beruf richtig helfen zu können.
Direkteinstieg ab 24 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen. Leistung ist nicht beschränkt. Beim Vorbesitz der Klassen A2 von mindestens 23 Monaten ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Anforderungen:
Direkteinstieg ab 24 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen. Leistung ist nicht beschränkt. Beim Vorbesitz der Klassen A2 von mindestens 23 Monaten ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Anforderungen:
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35kW (48 PS) beschränkt. Beim Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 23 Monaten ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Anforderungen:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteig).
Anforderungen:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3.500 kg.
Anforderungen:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Fahren mit Begleiter bis zum 18. Lebensjahr.
Anforderungen:
Voraussetzungen für Begleiter:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
Anforderungen:
Wenn Du eine Ausbildung zum Fahrlehrer bei uns absolvieren möchtest, musst Du folgende Bedingungen erfüllen: